Rechtsprechung
BGH, 04.03.1980 - 5 StR 14/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirkungen des Verstreichens zwischen Straftaten und ihrer Aburteilung auf die Strafzumessung
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82
Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung
Unter diesen Umständen durften die Urteilsgründe - wie der Senat bereits früher ausgesprochen hat (BGH, Urteil vom 4. März 1980 - 5 StR 14/80) - über den Zeitablauf zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung bei der Strafzumessung nicht hinweggehen". - BGH, 27.05.1983 - 3 StR 159/83
Aufhebung eines Urteils aufgrund Mängeln in der Darlegung hinsichtlich einer …
Unter diesen Umständen durfte das Landgericht, worauf die Revision mit Recht hinweist, in den Strafzumessungsgründen nicht darüber hinweggehen, daß zwischen den im Dezember 1977 beendeten Taten und dem Erlaß des angefochtenen Urteils fast fünf Jahre vergangen sind (vgl. BGH NStZ 1983, 167; BGH, Urteil vom 4. März 1980 - 5 StR 14/80).